der Bäuml Immobilien GmbH, im Folgenden „Bäuml“genannt,


I. Grundlage
Sofern Sie von Bäuml ein Exposé oder ein Angebot bezüglich einer bestimmten Immobilie beziehungsweise Fläche erhalten haben oder sonstige Maklertätigkeiten von Bäuml in An-spruch nehmen, erfolgt der Abschluss des jeweiligen Maklervertrages unter Zugrundelegung folgender allgemeiner Geschäftsbedingungen:

II. Provisionsverlangen
Für den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss oder die Vermittlung eines Miet-, Kauf-, Pacht-, Unternehmensanteils- oder Erbbaurechtsvertrages sowie wirtschaftlich gleichwertiger Verträge (im Folgenden jeweils auch „Hauptvertrag“ genannt) betreffend der in dem Exposé jeweils dargestellten Immobilie beziehungsweise Fläche (im Folgenden „Maklerleistung“) ist bei Abschluss des Hauptvertrages eine Provision verdient und fällig. Die Höhe der Provision und wer der Zahlungspflichtige ist ergibt sich aus dem jeweiligen Exposé bzw. Vertrag. In Fällen,  in denen das Wohnungsvermittlungsgesetz einschlägig ist, ergibt sich die Person des Zahlungspflichtigen aus dem Gesetz (Bestellerprinzip). Die ausgewiesene Provision gilt als anerkannt, wenn nicht schriftlich vor dem Besichtigungstermin widersprochen wird. Dies gilt nur dann nicht, wenn in dem Anschreiben oder dem Exposé schriftlich darauf hingewiesen wurde, dass die Nachweis- oder Vermittlungsleistung für das betroffene Objekt provisionsfrei erfolgt.

Die Provision ist auch fällig, wenn nicht Sie, sondern ein Dritter, der in einem Rechtsverhält-nis zu Ihnen steht, den Hauptvertrag abschließt, sofern unsere Maklerleistung von Ihnen an diesen Dritten vermittelt wurde. Bei Abschluss eines Hauptvertrages sind Sie verpflichtet, Bäuml unverzüglich Kopien der für die Bemessung der vorstehenden Provision wesentlichen Seiten des unterzeichneten Hauptvertrages zur Verfügung zu stellen.

III. Vertraulichkeit des Exposés und übermittelter Daten – Folgen bei Nichtbeachtung
Das übermittelte Exposé sowie alle weiteren Daten, die Sie im Zusammenhang mit dem Mak-lervertrag von Bäuml enthalten, sind rechtlich geschützt. Eine Weitergabe dieser von uns übermittelten Informationen an Dritte ist nicht gestattet. Kommt es durch die unberechtigte Weitergabe dieser Informationen, insbesondere des Exposés oder des Namens bzw. der Kon-taktdaten des Ihnen nachgewiesenen oder vermittelten Vertragspartners zum Abschluss eines Hauptvertrages mit dem Dritten, schulden Sie Bäuml eine Provision in der Höhe, die angefal-len wäre, wenn Bäuml diesen Dritten gemäß den Bestimmungen dieses Vertrages nachgewie-sen oder vermittelt hätte.

IV.Haftungsbeschränkung – Verbot der Weitergabe an Dritte
a)Bäuml haftet – gleich aus welchem Rechtsgrund – unbeschränkt nur für Schäden, die ein gesetzlicher Vertreter, Arbeitnehmer oder ein Erfüllungsgehilfe von Bäuml vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat. Im Übrigen ist die Haftung von Bäuml für Schäden, die Bäuml, deren gesetzlicher Vertreter, Arbeitnehmer und Erfüllungsgehilfen, gleich aus welchem Rechtsgrund, verursachen, auf den vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden beschränkt, sofern zwischen den Parteien nichts Abweichendes vereinbart worden ist.
b) Die Haftung für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
c) Soweit Schadensersatzansprüche gegen Bäuml ausgeschlossen oder beschränkt sind, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter und Arbeitneh-mer von Bäuml.
d) Die vorgenannten Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
e) Die Exposés werden von Bäuml auf der Grundlage der Informationen des Eigentümers erstellt und basieren auf Informationen und Quellen, die Bäuml für zuverlässig erachtet, aber für deren Genauigkeit, Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit Bäuml keine Gewähr über-nimmt.
f) Die Objektdarstellung im Exposé ist ausschließlich für Informationszwecke erstellt, um das Verkaufs- bzw. Mietobjekt darzustellen und näher zu erläutern. Es soll dem Empfänger nur als Entscheidungshilfe für die Frage dienen, ob er grundsätzliches Interesse an dem Objekt hat und mit einer eigenen eingehenden Prüfung beginnen will. Das Exposé ist deshalb keine Grundlage für die positive Investitionsentscheidung bzw. die Entscheidung zum Erwerb von Rechten an oder zur Anmietung der Immobilie. Es ersetzt nicht die notwendige Prüfung der darin enthaltenen Tatsachen und Beurteilungen durch eine vom Empfänger selbst durchzufüh-rende Prüfung, die Grundlage einer Kauf- oder Mietentscheidung ist. Deshalb sind Ansprüche gleich welcher Art, insbesondere auf Schadensersatz oder Auskunftserteilung wegen unvoll-ständiger oder unrichtiger Angaben durch die Überlassung dieses Exposés nicht begründet.
g) Das Exposé enthält auch keine Zusicherungen oder Garantien, auf die eine Haftung ge-stützt werden könnte. Gleiches gilt für sonstige Informationen im Zusammenhang mit diesem Exposé, die dem Empfänger mündlich oder schriftlich mitgeteilt werden.
h) Das Exposé ist ausschließlich für den Empfänger zu vorgenannten Zwecken bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ist ohne Zustimmung von Bäuml nicht gestattet. Eine Veröffentlichung oder Vervielfältigung, auch in Auszügen, ist nicht gestattet.
i) Sie sind verpflichtet, Bäuml von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die diese we-gen etwaiger Falschinformationen oder der Verletzung von Schutzrechten Dritter in Verbin-dung mit der Veröffentlichung der von Ihnen übermittelten Informationen und Unterlagen gegen Bäuml geltend machen.

V. Zwischenmakler und Gemeinschaftsgeschäfte
Bäuml ist berechtigt, weitere Personen zu beauftragen und einen Teil der Provision an diese abzuführen oder vorab zu bezahlen. Bäuml wird auf Verlangen offen legen, ob, an wen und in welcher Höhe solche Zahlungen geleistet werden bzw. worden sind.

VI. Doppeltätigkeit
Bäuml darf -soweit gesetzlich zulässig- sowohl für den Verkäufer/Vermieter als auch für den Käufer/Mieter tätig werden. Bei Wohnraummietverhältnissen gelten insbesondere die Rege-lungen des Wohnraumvermittlungsgesetzes (WoVermRG).

VII. Geldwäscheprüfung
Bäuml ist gesetzlich dazu verpflichtet, eine Geldwäscheprüfung durchzuführen. Sie verpflich-ten sich, uns die nach den gesetzlichen Vorgaben erforderlichen Informationen und Unterla-gen zur Geldwäscheprüfung zur Verfügung zu stellen und Änderungen unverzüglich schrift-lich mitzuteilen.

VIII. Gesetzlich geforderte Informationen über die Immobilie
a) Sie sind dazu verpflichtet, Bäuml alle gesetzlich geforderten Informationen zur Vermark-tung der Immobilie rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
b) Sollten Sie Bäuml gesetzlich geforderte Informationen nach Ziffer a. vorenthalten und Bäuml aufgrund dessen von Dritten in Anspruch genommen werden oder sollten Bäuml auf-grund dessen Gebühren oder sonstige Kosten auferlegt werden, stellen Sie Bäuml von sämtli-chen Ansprüchen, Kosten und Gebühren frei.


IX. Online Streitbeilegung
Falls Sie einen Vertrag mit Bäuml als Verbraucher online oder auf sonstigem elektronischen Weg geschlossen haben, können Sie im Streitfalle Ihre Beschwerde per E-Mail an

m.baeuml@baeuml-immobilien.de

richten. Unabhängig hiervon steht Ihnen die Möglichkeit offen, eine europaweite Online-Plattform zur außergerichtlichen Streitbeilegung zu nutzen. Erreichbar ist die Streitbeilegungs-plattform über

http://ec.europa.eu/consumers/odr


X. Anwendbares Recht/Gerichtsstand
Der Maklervertrag unterliegt deutschem Recht. Der Gerichtsstand ist 66386 St. Ingbert, Deutschland.